Hebezeuge von WIMAG

WIMAG produziert Hebezeuge für den Straßenbau, Hausbau, Garten- und Landschaftsbau sowie für viele weitere Branchen.

Hebezeuge sind unerlässliches Hilfsmittel beim Plattentransport und Plattenlegen. Ebenso bieten wir Ihnen Lösungen für den sicheren Transport von Betonteilen, Betonsteinen, Florsteinen, Palisaden und mehr. In unserem Sortiment finden Sie verschiedene Seilwinden, Zangen wie Flachzange, Blockzange oder Stelenzange, Heber für Bordsteine, Leistensteine oder Greifer für Steine.

Unsere Traversen gibt es in vielen Ausführungen wie z.B. als Gitterboxtraverse, Kreuztraverse, Big-Bag-Traverse, Rahmentraverse, Sondertraverse, Staplertraverse für Baustahlmatten, Langhaken-Traverse, verstellbare Traverse oder H-Traverse. Auch im Bereich Hebezeuge können wir Ihnen mit Sonderkonstruktionen individuelle Lösungen anbieten.


Alle Produkte aus der Kategorie Hebezeuge

200 | Seilwinden

305 | Stelenzange

315 | Flachgreifer

350 | Decken­verlegezange

383 | Florsteinzange

450 | Palettenheber PH

206 | Kurbelmotor

307 | Leistenstein-Heber

316 | Steingreifer

355 | Rinnensteinzange

405 | Traversen

451 | Palettenheber PHA

300 | Flachzange

308 | Bordsteinheber

330 | Plattenzange

380 | Steinzange

410 | Alu-Traverse

303 | Blockzange

309 | Spindelzange

346 | Jumbo-Zange

382 | Steinheber

422 | Wendetraversen


Individuelle Lösungen

Wenn Sie hier keine passenden hebezeuge für Ihre Anwendung finden, dann besuchen Sie doch jetzt unsere Seite "Sonderkonstruktionen".

Mit unseren Sonderkonstruktionen bieten wir Ihnen optimierte Lösungen, für Ihre individuellen Anforderungen.

Sonderkonstruktionen

Hebezeuge: Weiterführende Informationen und Definitionen.

Hebezeuge sind Maschinen zum Heben und Bewegen von Lasten, wie z.B. Seil- oder Kettenzüge, Flaschenzüge, Winden, Spille, Hebeböcke, Hebebühnen,…..  

Begriffsbestimmungen nach DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb vom Dezember 2020:

Lastaufnahmeeinrichtungen sind Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel und Tragmittel.

Lastaufnahmemittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel des Hebezeuges verbunden werden können.  Es wird unterschieden zwischen form- und kraft­schlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln.

Zu den Lastaufnahmemitteln gehören zum Beispiel C-Haken, Greifer, Klemmen, Lasthebemagnete, Traversen, Vakuumheber, Zangen.

Kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel sind Last­aufnahmemittel, die die Last durch Magnet-, Saug- oder Reibungskräfte halten.

Formschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel tragen die Last ohne kraftschlüssige Komponenten aus­schließlich über das Zusammenwirken der geometrisch abgestimmten Formen, zum Beispiel durch Umfassen oder Unterfassen.

Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder zwischen Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen.

Zu den Anschlagmitteln gehören zum Beispiel Ketten, Seile, Hebebän­der, Rundschlin­gen.

Tragmittel sind fest mit dem Hebezeug verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Lasten. Tragmittel gehören zum Kran.

Zu den Tragmitteln gehören zum Beispiel Hubseil, Lasthaken des Hebezeugs sowie fest eingebaute Greifer, fest eingebaute Traversen, fest eingebaute Zangen.

Prüfungen und Vorschriften.

Gemäß DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb vom Dezember 2020 / (DGUV Regel 100-500) gilt:

Auswahl geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel

Bei der Verwendung von Lastaufnahme- und Anschlagmit­teln sind die Vorgaben der Planung des Arbeitsablaufs zu berücksichtigen. Die Vorgaben ergeben sich zum Beispiel aus der Beschaffenheit der Lastaufnahme- und Anschlag­mittel und der Last.

Bei der Auswahl der Lastaufnahme- und Anschlagmittel müssen zum Beispiel folgende Punkte beachtet werden: Es dürfen nur Lastaufnahme- und Anschlagmittel verwendet werden, die die erforderliche Kennzeichnung aufweisen (z. B. Typenschild bei Lastaufnahmemitteln, Metallanhänger bei Anschlagketten, Etikett bei textilen Anschlagmitteln). Die Tragfähigkeit darf nicht überschritten werden. 

Lastaufnahme- oder Anschlagmittel muss für die Beschaffenheit der Last und die Umgebungsbedingun­gen geeignet sein. Dazu gehören die Oberflächenbe­schaffenheit, Geometrie und Abmessung der Last, die Temperatur und scharfe Kanten. Die Last, die Lastauf­nahme- und Anschlagmittel dürfen nicht verrutschen können oder beschädigt werden.

Sichtprüfung auf augenfällige Mängel und Funktionskontrolle

Lastaufnahme- und Anschlagmittel müssen sich in einem arbeitssicheren Zustand befinden.

Sind augenfällige Mängel und/oder Funktionsstörun­gen, die die Sicherheit gefährden, vor oder während des Gebrauchs erkennbar, dürfen Lastaufnahme- und An­schlagmittel nicht verwendet werden. Bestehen Zweifel hinsichtlich des arbeitssicheren Zustands, ist das Lastauf­nahme- oder Anschlagmittel der Nutzung zu entziehen.

Fachgerechtes Anschlagen, Aufnehmen und Absetzen der Last

Lasten sind so anzuschlagen, aufzunehmen und abzuset­zen, dass sowohl das Anschlagpersonal als auch andere Personen im Umfeld nicht gefährdet werden.

Gefährdungen durch unbeabsichtigte Bewegungen der Last können zum Beispiel entstehen durch Herabfallen, Pendeln, Kippen, Umfallen, Auseinanderfallen, Abgleiten, Abrollen oder Verrutschen der Last.

Gefährdungen durch unbeabsichtigte Bewegungen des Lastaufnahme- oder Anschlagmittels können zum Beispiel entstehen durch Aushängen, Abreißen, Peitschen, Kippen.

Lasten dürfen erst abgeschlagen werden, wenn die Stand­sicherheit der Last gewährleistet ist!

Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahme- und Anschlagmittel nur in Betrieb genommen werden, wenn sie durch einen Sachkundigen geprüft und festgestellte Mängel behoben worden sind.

Regelmäßige Prüfungen

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahme- und Anschlagmittel in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Je nach den Einsatzbedingungen der Lastaufnahme- und Anschlagmittel können Prüfungen in kürzeren Abständen als einem Jahr erforderlich sein. Dies gilt z.B. bei besonders häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß, bei Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder wenn mit erhöhter Störanfälligkeit zu rechnen ist.

Außerordentliche Prüfungen

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahme- und Anschlagmittel nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, sowie nach Instandsetzung einer außerordentlichen Prüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden.

Sachkundiger

Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Lastaufnahmeeinrichtungen hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Lastaufnahmeeinrichtungen beurteilen kann.

Prüfnachweis

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass über die Prüfungen Nachweis geführt wird.

Der Prüfnachweis ist auf Verlangen der Aufsichtsperson vorzulegen.

Es ist daher erforderlich, dass er jederzeit greifbar aufbewahrt wird.

Nach DIN EN 13155 Krane – Lose Lastaufnahmemittel gilt:

C-Haken

Eine der folgenden Maßnahmen muss getroffen werden, um ein Verrutschen der Last auf dem

unteren Arm oder das Herabfallen der Last oder von Teilen der Last zu verhindern:

  • eine Kette, ein Band oder ein Riegel zum Schließen der Öffnung des C-Hakens
  • ein Endanschlag am unteren Arm,………….

Krangabeln

Krangabeln für loses Material (z. B. Bausteine und Dachziegel), die für den Einsatz auf Baustellen bestimmt sind, müssen mit einer zusätzlichen formschlüssigen Halteeinrichtung versehen sein (z. B. Netz, Käfig).

Die zusätzliche formschlüssige Einrichtung muss das Herabfallen der kompletten Last oder einzelner loser Teile der Last verhindern.