Hebezeuge von WIMAG
WIMAG produziert Hebezeuge für den Straßenbau, Hausbau, Garten- und Landschaftsbau sowie für viele weitere Branchen.
Hebezeuge sind unerlässliches Hilfsmittel beim Plattentransport und Plattenlegen. Ebenso bieten wir Ihnen Lösungen für den sicheren Transport von Betonteilen, Betonsteinen, Florsteinen, Palisaden und mehr. In unserem Sortiment finden Sie verschiedene Seilwinden, Zangen wie Flachzange, Blockzange oder Stelenzange, Heber für Bordsteine, Leistensteine oder Greifer für Steine.
Unsere Traversen gibt es in vielen Ausführungen wie z.B. als Gitterboxtraverse, Kreuztraverse, Big-Bag-Traverse, Rahmentraverse, Sondertraverse, Staplertraverse für Baustahlmatten, Langhaken-Traverse, verstellbare Traverse oder H-Traverse. Auch im Bereich Hebezeuge können wir Ihnen mit Sonderkonstruktionen individuelle Lösungen anbieten.
Alle Produkte aus der Kategorie Hebezeuge
200 | Seilwinden
305 | Stelenzange
315 | Flachgreifer
350 | Deckenverlegezange
383 | Florsteinzange
450 | Palettenheber PH
206 | Kurbelmotor
307 | Leistenstein-Heber
316 | Steingreifer
355 | Rinnensteinzange
405 | Traversen
451 | Palettenheber PHA
300 | Flachzange
308 | Bordsteinheber
330 | Plattenzange
380 | Steinzange
410 | Alu-Traverse
303 | Blockzange
309 | Spindelzange
346 | Jumbo-Zange
382 | Steinheber
422 | Wendetraversen
Individuelle Lösungen
Wenn Sie hier keine passenden hebezeuge für Ihre Anwendung finden, dann besuchen Sie doch jetzt unsere Seite "Sonderkonstruktionen".
Mit unseren Sonderkonstruktionen bieten wir Ihnen optimierte Lösungen, für Ihre individuellen Anforderungen.
Hebezeuge: Weiterführende Informationen und Definitionen.
Hebezeuge sind Maschinen zum Heben und Bewegen von Lasten, wie z.B. Seil- oder Kettenzüge, Flaschenzüge, Winden, Spille, Hebeböcke, Hebebühnen,…..
Begriffsbestimmungen nach DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb vom Dezember 2020:
Lastaufnahmeeinrichtungen sind Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel und Tragmittel.
Lastaufnahmemittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel des Hebezeuges verbunden werden können. Es wird unterschieden zwischen form- und kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln.
Zu den Lastaufnahmemitteln gehören zum Beispiel C-Haken, Greifer, Klemmen, Lasthebemagnete, Traversen, Vakuumheber, Zangen.
Kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel sind Lastaufnahmemittel, die die Last durch Magnet-, Saug- oder Reibungskräfte halten.
Formschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel tragen die Last ohne kraftschlüssige Komponenten ausschließlich über das Zusammenwirken der geometrisch abgestimmten Formen, zum Beispiel durch Umfassen oder Unterfassen.
Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder zwischen Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen.
Zu den Anschlagmitteln gehören zum Beispiel Ketten, Seile, Hebebänder, Rundschlingen.
Tragmittel sind fest mit dem Hebezeug verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Lasten. Tragmittel gehören zum Kran.
Zu den Tragmitteln gehören zum Beispiel Hubseil, Lasthaken des Hebezeugs sowie fest eingebaute Greifer, fest eingebaute Traversen, fest eingebaute Zangen.
Prüfungen und Vorschriften.
Gemäß DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb vom Dezember 2020 / (DGUV Regel 100-500) gilt:
Auswahl geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel
Bei der Verwendung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln sind die Vorgaben der Planung des Arbeitsablaufs zu berücksichtigen. Die Vorgaben ergeben sich zum Beispiel aus der Beschaffenheit der Lastaufnahme- und Anschlagmittel und der Last.
Bei der Auswahl der Lastaufnahme- und Anschlagmittel müssen zum Beispiel folgende Punkte beachtet werden: Es dürfen nur Lastaufnahme- und Anschlagmittel verwendet werden, die die erforderliche Kennzeichnung aufweisen (z. B. Typenschild bei Lastaufnahmemitteln, Metallanhänger bei Anschlagketten, Etikett bei textilen Anschlagmitteln). Die Tragfähigkeit darf nicht überschritten werden.
Lastaufnahme- oder Anschlagmittel muss für die Beschaffenheit der Last und die Umgebungsbedingungen geeignet sein. Dazu gehören die Oberflächenbeschaffenheit, Geometrie und Abmessung der Last, die Temperatur und scharfe Kanten. Die Last, die Lastaufnahme- und Anschlagmittel dürfen nicht verrutschen können oder beschädigt werden.
Sichtprüfung auf augenfällige Mängel und Funktionskontrolle
Lastaufnahme- und Anschlagmittel müssen sich in einem arbeitssicheren Zustand befinden.
Sind augenfällige Mängel und/oder Funktionsstörungen, die die Sicherheit gefährden, vor oder während des Gebrauchs erkennbar, dürfen Lastaufnahme- und Anschlagmittel nicht verwendet werden. Bestehen Zweifel hinsichtlich des arbeitssicheren Zustands, ist das Lastaufnahme- oder Anschlagmittel der Nutzung zu entziehen.
Fachgerechtes Anschlagen, Aufnehmen und Absetzen der Last
Lasten sind so anzuschlagen, aufzunehmen und abzusetzen, dass sowohl das Anschlagpersonal als auch andere Personen im Umfeld nicht gefährdet werden.
Gefährdungen durch unbeabsichtigte Bewegungen der Last können zum Beispiel entstehen durch Herabfallen, Pendeln, Kippen, Umfallen, Auseinanderfallen, Abgleiten, Abrollen oder Verrutschen der Last.
Gefährdungen durch unbeabsichtigte Bewegungen des Lastaufnahme- oder Anschlagmittels können zum Beispiel entstehen durch Aushängen, Abreißen, Peitschen, Kippen.
Lasten dürfen erst abgeschlagen werden, wenn die Standsicherheit der Last gewährleistet ist!
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahme- und Anschlagmittel nur in Betrieb genommen werden, wenn sie durch einen Sachkundigen geprüft und festgestellte Mängel behoben worden sind.
Regelmäßige Prüfungen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahme- und Anschlagmittel in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Je nach den Einsatzbedingungen der Lastaufnahme- und Anschlagmittel können Prüfungen in kürzeren Abständen als einem Jahr erforderlich sein. Dies gilt z.B. bei besonders häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß, bei Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder wenn mit erhöhter Störanfälligkeit zu rechnen ist.
Außerordentliche Prüfungen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahme- und Anschlagmittel nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, sowie nach Instandsetzung einer außerordentlichen Prüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden.
Sachkundiger
Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Lastaufnahmeeinrichtungen hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Lastaufnahmeeinrichtungen beurteilen kann.
Prüfnachweis
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass über die Prüfungen Nachweis geführt wird.
Der Prüfnachweis ist auf Verlangen der Aufsichtsperson vorzulegen.
Es ist daher erforderlich, dass er jederzeit greifbar aufbewahrt wird.
Nach DIN EN 13155 Krane – Lose Lastaufnahmemittel gilt:
C-Haken
Eine der folgenden Maßnahmen muss getroffen werden, um ein Verrutschen der Last auf dem
unteren Arm oder das Herabfallen der Last oder von Teilen der Last zu verhindern:
- eine Kette, ein Band oder ein Riegel zum Schließen der Öffnung des C-Hakens
- ein Endanschlag am unteren Arm,………….
Krangabeln
Krangabeln für loses Material (z. B. Bausteine und Dachziegel), die für den Einsatz auf Baustellen bestimmt sind, müssen mit einer zusätzlichen formschlüssigen Halteeinrichtung versehen sein (z. B. Netz, Käfig).
Die zusätzliche formschlüssige Einrichtung muss das Herabfallen der kompletten Last oder einzelner loser Teile der Last verhindern.